Bedingungen der Dienstleistung

Diese Informationen wurden zuletzt am 16. September 2025 aktualisiert.

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“Bedingungen”) gelten für alle Lieferungen von Produkten und/oder Dienstleistungen (“Produkte”), die von Mobitron AB, Hunneryds Gård 1, 561 46 Huskvarna, Schweden, oder einer ihrer Tochtergesellschaften (“Mobitron”) an einen Kunden (“Kunde”) geliefert werden. Sofern nicht ausdrücklich in einem von einem bevollmächtigten Vertreter von Mobitron unterzeichneten schriftlichen Dokument etwas anderes vereinbart wurde, sind diese Bedingungen sowohl für Mobitron als auch für den Kunden verbindlich.

Keine zusätzlichen oder widersprüchlichen Bedingungen, die vom Kunden vorgeschlagen werden, sind gültig oder durchsetzbar, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich von einem autorisierten Mitarbeiter von Mobitron akzeptiert. Das Versäumnis von Mobitron, auf solche Bedingungen zu antworten oder sie abzulehnen - sei es in Korrespondenz, Bestellungen oder anderen Mitteilungen - kann nicht als Annahme oder Verzicht auf diese Bedingungen ausgelegt werden.

Darüber hinaus werden diese Bedingungen durch kein früheres Verhalten, keine Branchenpraxis, keinen Handelsbrauch und keine Handelsbräuche geändert oder ergänzt, und es wird nicht davon ausgegangen, dass sie Bedingungen enthalten, die hier nicht ausdrücklich aufgeführt sind.

1. Auftragsbestätigung

Die Bestellungen sind mit der schriftlichen Annahme durch Mobitron AB, einschließlich der elektronischen Bestätigung, verbindlich. Einmal angenommene Aufträge können vom Kunden nicht mehr storniert werden, es sei denn, Mobitron hat dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Jeder Stornierungsantrag muss schriftlich eingereicht werden und ist nur nach schriftlicher Bestätigung durch Mobitron gültig.

Unabhängig vom Grund ist der Kunde verpflichtet, die für den Auftrag in Auftrag gegebenen Waren, die nicht storniert werden können, zu kaufen. Diese Waren werden spätestens zum ursprünglich vorgesehenen Liefertermin zum Einkaufspreis von Mobitron zuzüglich der anfallenden Lieferkosten in Rechnung gestellt.

2. Lieferung und Gefahrenübergang

Sofern nicht anders mit dem Kunden vereinbart, erfolgen alle Lieferungen EXW (Ex Works) Huskvarna, Schweden, gemäß Incoterms 2020. Wenn der Kunde keine Transportmethode angibt, kann Mobitron eine solche nach eigenem Ermessen wählen. Alle Transportkosten und -risiken - einschließlich Verlust oder Beschädigung - trägt der Kunde ab dem Zeitpunkt des Versands.

3. Lieferverzögerungen

Liefertermine sind Schätzungen und nicht verbindlich. Eine Verzögerung von bis zu 14 Tagen gilt als pünktlich. Erfolgt die Lieferung nicht innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten letzten angemessenen Frist, kann der Auftraggeber vom Auftrag zurücktreten. Weitere Ansprüche wegen Verzuges können nicht geltend gemacht werden.

4. Preise

Mobitron behält sich das Recht vor, die Preise für nicht gelieferte Produkte aufgrund von Kostenänderungen bei Lieferanten, Währungsschwankungen, Materialkosten oder staatlichen Maßnahmen anzupassen. Die Abonnementgebühren können in zukünftigen Perioden auf der Grundlage der Datennutzung angepasst werden. Alle Steuern, Abgaben und Gebühren sind vom Kunden zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung ist bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Datum fällig. Wenn kein Datum angegeben ist, ist die Zahlung bei Lieferung fällig. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, bleibt die Zahlung so fällig wie bei rechtzeitiger Lieferung. Der Verzugszins beträgt 8%. Die Rechnungen werden elektronisch versandt.

Mobitron kann eine Kreditversicherung für den Kunden abschließen. Im Falle der Beendigung der Versicherung kann Mobitron eine Vorauszahlung verlangen und die Dienstleistungen bis zum Eingang der Zahlung aussetzen. Unbezahlte Rechnungen können zur Schließung des Kontos und zur Beendigung des Systemzugangs führen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen ohne die schriftliche Zustimmung von Mobitron zu verrechnen oder abzutreten. Die Inkassokosten, einschließlich der Anwaltskosten, sind vom Kunden zu erstatten.

6. Abonnement und Beendigung

Lizenzen für Cargolog PC Software, Cargolog Connect, Cargolog Online und die API werden einzeln erworben. Jede Softwareanwendung erfordert eine eigene Lizenz und ggf. ein separates Abonnement für Updates, Support oder fortgesetzten Zugriff.

Die Abonnements für Cargolog Connect, Cargolog Online und die API werden im Voraus für eine feste Laufzeit von 3, 6, 12 oder 24 Monaten bezahlt und verlängern sich automatisch um den gleichen Zeitraum, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Kündigung muss mindestens einen Monat vor Beginn des nächsten Abonnementzyklus schriftlich eingereicht werden. Bei vorzeitiger Kündigung werden keine Rückerstattungen gewährt.

Die Cargolog PC-Software wird als einmalige Lizenz verkauft. Updates und Supportleistungen erfordern ein separates aktives Abonnement.

Datenlogger-Konnektivität Abonnement

Für jeden Mobitron-Datenlogger, der Daten übertragen soll, ist ein eigenes Abonnement für die Online-Funktionalität erforderlich, das eine SIM-Karten-Konnektivität beinhaltet. Dieses Abonnement ermöglicht die automatische Datenübertragung vom Logger an die entsprechende Plattform und ist für die Echtzeitüberwachung unerlässlich.

  • Die Datenlogger der 2. Generation sind mit Cargolog Online kompatibel.
  • Die Datenlogger der 3. Generation sind mit Cargolog Connect kompatibel.

Abonnements für Datenlogger-Konnektivität sind in 12- oder 24-monatigen Prepaid-Perioden erhältlich und an den einzelnen Logger gebunden. Um eine Unterbrechung des Dienstes zu vermeiden, muss die Erneuerung oder Kündigung des Datenlogger-Abonnements mindestens einen Monat vor Beginn des nächsten Abonnementzeitraums schriftlich eingereicht werden. Bei vorzeitiger Kündigung werden keine Rückerstattungen gewährt.

Verwendungsbeschränkungen

Mobitron-Systeme sind ausschließlich für die Verwaltung und Verfolgung von Geräten bestimmt. Jede ungesetzliche oder unbefugte Nutzung ist strengstens untersagt.

7. Datenschutz und Privatsphäre

Mobitron AB handelt als Datenverarbeiter; der Kunde ist der Datenverantwortliche gemäß GDPR. Personenbezogene Daten, die über die Tracking-Systeme von Mobitron verarbeitet werden, werden nur auf Anweisung des Kunden verarbeitet. Der Kunde ist für die Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, einschließlich der Rechte der Betroffenen, verantwortlich.

Mobitron kann Daten für analytische Zwecke zusammenfassen oder anonymisieren. Sobald die Daten anonymisiert sind, sind sie nicht mehr identifizierbar. Angemessene technische und organisatorische Maßnahmen sind vorhanden, um Daten zu schützen, und alle Unterauftragnehmer müssen dieselben Standards erfüllen. Für Details, siehe unsere Datenschutzbestimmungen oder kontaktieren Sie info@mobitron.com.

8. Produktinformation

Produktspezifikationen, Abmessungen und Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn sie in der Bestellung oder Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt werden. Mobitron behält sich das Recht vor, Produkte ohne Vorankündigung zu überarbeiten oder einzustellen. Gelieferte Produkte können aufgrund von technischen Aktualisierungen geringfügig abweichen, behalten aber eine gleichwertige Funktionalität bei.

9. Vertrauliche Informationen

Alle nicht öffentlichen Materialien, einschließlich der von Mobitron zur Verfügung gestellten Zeichnungen und technischen Dokumente, bleiben Eigentum von Mobitron und müssen vertraulich behandelt werden. Solche Informationen dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht kopiert, weitergegeben oder für andere Zwecke verwendet werden und müssen auf Anfrage zurückgegeben werden.

10. Produktänderungen

Mobitron kann Produkte ohne vorherige Ankündigung ändern, vorausgesetzt, dass die Änderungen die vereinbarten Spezifikationen oder die Funktionalität nicht wesentlich beeinträchtigen. Die Netzverfügbarkeit kann je nach Abdeckung, Preisgestaltung und Stabilität variieren.

11. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an den gelieferten Waren bleibt bis zur vollständigen Bezahlung einschließlich etwaiger Nebenkosten bei Mobitron. Bei Be- oder Verarbeitung gilt der Eigentumsvorbehalt für das entstandene Produkt in Höhe des ursprünglichen Wertes.

12. Garantie und Inspektion

Der Kunde muss die Produkte bei der Lieferung prüfen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich melden. Mobitron garantiert seine Produkte für zwei (2) Jahre ab Lieferung gegen Material- und Verarbeitungsfehler, ausgenommen Schäden durch Missbrauch oder externe Faktoren.

Defekte Artikel müssen nach vorheriger Absprache mit einem ausgefüllten Reklamationsformular zurückgeschickt werden. Wenn kein Fehler gefunden wird, gehen die Kosten für die Rücksendung und die Überprüfung zu Lasten des Kunden. Für reparierte oder ersetzte Teile gilt die gleiche Garantie wie für das Original. Alle anderen Garantien werden ausdrücklich abgelehnt.

13. Entschädigung

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Mobitron von Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus Missbrauch, Fahrlässigkeit, Weiterverkauf oder Handhabung der Produkte ergeben - mit Ausnahme von Ansprüchen, die sich aus der Verletzung einer ausdrücklichen Garantie durch Mobitron ergeben. Dies schließt die Haftung für Personen- und Sachschäden sowie Rechtskosten ein.

14. Begrenzung der Haftung

Die Haftung von Mobitron ist auf den Kaufpreis des als fehlerhaft beanstandeten Produkts beschränkt. Mobitron haftet nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden - einschließlich Datenverlust, Ansprüche Dritter oder entgangenen Gewinn - außer in Fällen, in denen dies gesetzlich vorgeschrieben ist, oder in Fällen von nachgewiesener Fahrlässigkeit, die zu Personen- oder Sachschäden führt. Installationskosten, Netzwerkprobleme und Schäden, die durch Missbrauch oder externe Faktoren verursacht werden, sind nicht abgedeckt. Die Kunden müssen sicherstellen, dass in ihrer gesamten Lieferkette ähnliche Beschränkungen gelten.

15. Geistiges Eigentum

Die mit Mobitron-Produkten gelieferte Software wird nur für die Nutzung während der aktiven Abonnementperiode lizenziert. Die Lizenz ist nicht-exklusiv und auf den vorgesehenen Zweck beschränkt. Es werden keine Rechte an Quellcode, Patenten, Marken oder anderem geistigen Eigentum übertragen.

16. Höhere Gewalt

Mobitron haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung, die durch Ereignisse außerhalb seiner Kontrolle verursacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Krieg, Streiks, Verspätungen von Lieferanten oder behördliche Maßnahmen. In solchen Fällen kann Mobitron Lieferungen ohne Entschädigung stornieren oder verschieben.

17. Zuweisung

Mobitron kann seine Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Bedingungen an einen Dritten abtreten. Der Kunde darf seine Rechte nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Mobitron abtreten.

18. Geltendes Recht

Für diese Bedingungen und alle damit zusammenhängenden Streitigkeiten gilt schwedisches Recht mit dem Bezirksgericht Jönköping als Gerichtsstand.

19. Überleben

Die Abschnitte über Vertraulichkeit, Entschädigung, Haftungsbeschränkung und Überleben bleiben auch nach Beendigung der Vereinbarung gültig.

20. Gesamte Vereinbarung

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, stellen diese Bedingungen - zusammen mit der Auftragsbestätigung von Mobitron - die vollständige und ausschließliche Vereinbarung zwischen Mobitron und dem Kunden dar. Für bestimmte Dienstleistungen wie Mobitron-as-a-Service können zusätzliche Bedingungen gelten.

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